
Einladung zur Jahreshauptversammlung am 11. Dezember 2025
04 Nov
Einladung zur Jahreshauptversammlung am 11. Dezember 2025
Unsere diesjährige Jahreshauptversammlung findet am Donnerstag, 11. Dezember 2025 um 19:30 Uhr im Vereinsheim des FSV Friedrichsdorf am Sportpark Friedrichsdorf (Eduard-Desor-Str.) statt.
Liebe Mitglieder,
hiermit möchten wir Euch zur Jahreshauptversammlung des JFV Friedrichsdorf e.V. herzlich einladen.
Wann: Freitag, 11. Dezember 2025 um 19:30 Uhr
Wo: Vereinsheim am Sportpark (Edouard-Desor-Straße 1, 61381 Friedrichsdorf)
Folgende Tagesordnungspunkte stehen auf der Agenda:
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Berichte des geschäftsführenden Vorstands
a. Bericht Erster Vorsitzender
b. Bericht Vorstand Sport
c. Bericht Vorstand Finanzen
3. Bericht der Kassenprüfer
4. Entlastung des Vorstands für die Geschäftsjahr 2024 (Saison 2024/2025)
5. Wahlen
a. Wahl eines Wahlleiters
b. Wahl eines Vorstands Sport
c. Wahl von Beisitzern
d. Wahl eines Kassenprüfers
5. Sonstiges
Ergänzende Informationen zur Jahreshauptversammlung des JFV Friedrichsdorf e.V.
Wer darf wählen: Stimmrecht besitzen nur ordentliche Mitglieder des JFV Friedrichsdorf, die das 13. Lebensjahr vollendet haben und Ehrenmitglieder. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. Mitglieder, denen kein Stimmrecht zusteht, können an der Mitgliederversammlung als Gäste teilnehmen.
Wer darf gewählt werden: Gewählt werden können alle ordentlichen Mitglieder und Mitglieder der Stammvereine, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Ablauf der Wahl: Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst; Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen und werden nicht mitgezählt.
Wahl von einem Kassenprüfer: Nachdem die Mitgliederversammlung im ersten Jahr des Bestehens einen Kassenprüfer für 1 Jahr und einen weiteren Kassenprüfer für 2 Jahre gewählt hat, wird nun jeweils nur ein Kassenprüfer pro Jahr für zwei Jahre gewählt, sodass eine Rotation im Amt entsteht. Wählbar sind alle Mitglieder so- wie Mitglieder der Stammvereine.
Wahl von Beisitzern: Es kann ein Beirat eingesetzt werden, der aus maximal fünf Personen bestehen kann. Zweck des Bei- rats ist es, die reibungslose Arbeit im Gesamtvorstand und die Neutralität des Vereins zu gewährleisten. Er soll unterstützend sowie beratend zur Verfügung zu stehen und verfügt über kein Stimmrecht im Vorstand. Mögliche Beiratspositionen wären: ? Elternvertreter ? Spielervertreter ? Social Media Beauftragter ? Sponsoring Beauftragter ? Beirat Sport ? IT – oder Datenschutz Beauftragter
Anträge zur Erweiterung der Tagesordnung: Bitte beachten Sie die in der Satzung geregelten Grundsätze für das Einbringen zusätzlicher Anträge für die Mitgliederversammlung: § 6 (3) Anträge zur Mitgliederversammlung können vom Vorstand und von den Mitgliedern eingebracht werden. Sie müssen eine Woche vor der Versammlung dem Vorstand schriftlich mit Begründung und fünf Unterschriften ordentlicher Mitglieder vorliegen. Über die Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die erst in der Mitgliederversammlung gestellt werden, beschließt die Mitgliederversammlung. Zur Annahme des Antrages ist eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Das gilt auch für sogenannte Dringlichkeitsanträge.

